Bibl. Angaben: Kreis, Kristine; Gothe, Holger; Swart, Enno; Zeidler, Jan (2021): Routinedaten im Innovationsfonds – Relevanz und prozessorientierte Handlungsempfehlungen. In: Gesundheits- und Sozialpolitik (G&S) 75 (3), S. 40–47.
Zusammenfassung: Der Beitrag liefert Handlungsempfehlungen über methodische und organisatorische Aspekte bei der Nutzung von Routinedaten im Rahmen von Innovationsfondsstudien. Dabei werden die dafür notwendigen Prozessschritte (Antrag, Datensatzbeschreibung, Datenschutzkonzept, Datenlinkage, Qualitätssicherung und Validierung, Datenanalyse) erläutert.
Innovationsfondsprojekte gehen häufig mit spezifischen Herausforderungen an die Evaluation einher. Dabei ist es das Ziel, eine wissenschaftliche valide Datengrundlage zu generieren, um eine belastbare Bewertung der innovativen Versorgungsform zu ermöglichen. Die vor allem im Rahmen neuer Versorgungsformen elementare Evaluation der Versorgungseffekte adressiert verschiedene Anwendungsfelder, von denen im Beitrag zwei charakteristische Studientypen (Gesundheitsökonomische Evaluation & Evaluation des medizinischen Outcomes) im Rahmen von Innovationsfondsstudien dargestellt werden. Gerade bei Innovationsfondsvorhaben bietet daher das Datenlinkage unterschiedlicher Primär- und Sekundärdatenquellen ein hohes Potenzial, um die Stärken der verschiedenen Informationsquellen und Forschungsmethoden im Sinne einer ganzheitlichen outcomebezogenen und gesundheitsökonomischen Evaluation nutzen zu können.
In diesem Zusammenhang muss auch der hohe organisatorische und datenschutzrechtliche Aufwand des Datenlinkages im Sinne einer informierten Kosten-Nutzen-Abwägung Berücksichtigung finden. Dabei sollte künftig auch ein kassenunabhängiger Zugang zu Versorgungsdaten, z. B. über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ), diskutiert werden. Durch gesetzliche Neuerungen (Neufassung der §§ 303a bis 303f SGB V) sind inzwischen die Weichen für ein FDZ gestellt. Zentral für den Erfolg des FDZ und dessen Nutzung im Rahmen von Innovationsfondsprojekten wird sein, dass die erforderlichen Daten aktuell und kurzfristig unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Standards und unter gleichzeitiger Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verfügbar und auswertbar sind.
Einordnung in den Kontext des Pandemiemanagements: Die beschriebenen Handlungsempfehlungen gelten insofern auch für Analysen im Rahmen des Pandemiemanagements, als sie grundsätzliche Verfahrens- und Abstimmungsprozesse der Sekundärdatenanalyse und damit verbundene Fallstricke beschreiben. Für Analysen im Zuge aktueller und kurzfristiger Pandemiemaßnahmen muss nach Wegen gesucht werden, diese Prozesse zeitlich zu straffen ohne dabei datenschutzrechtliche Mindeststandards zu verletzen.